Der Verbraucherpreisindex für Deutschland wird monatlich vom Statistischen Bundesamt ermittelt und veröffentlicht. Die dabei berechnete Teuerungsrate entspricht der Preisentwicklung einzelner Gütergruppen. Diese Gütergruppen entsprechen dem sogenannten “Warenkorb“, deren Auswahl der konkreten Produkte laufend vom Statistischen Bundesamt beobachtet und verändert werden. Der Warenkorb wird in 12 verschiedene Gütergruppen kategorisiert und zu einem einzelnen Index für die jeweilige Gütergruppe berechnet. Alle 12 Indizes ergeben den Gesamtindex, also den Verbraucherpreisindex für Deutschland.
In Verträgen wird oftmals eine Wertsicherungsklausel auf Basis des Verbraucherpreisindex für Deutschland vereinbart. Die Indexmiete ist in § 557b des Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Es gibt zwei Formeln, um die prozentuale Veränderung mit Indexwerten zu berechnen:
Die einfache prozentuale Veränderung:
Formel:
Beide Formeln ergeben den Prozentsatz und können verwendet werden, um die prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex oder anderer Indexwerte zu berechnen. Üblicherweise wird der Prozentsatz auf eine Kommastelle gerundet.
Wenn Sie diesen Monat eine Indexmieterhöhung zugestellt bekommen, dann ist die neue Miete mit dem Beginn des übenrächsten Monats fällig.
Die Miete muss mindestens ein Jahr unverändert bleiben.
Der Verbraucherpreisindex (VPI) für Deutschland wird monatlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht und gibt Auskunft über die Veränderungen der durchschnittlichen Verbraucherpreise. Die Veröffentlichung des VPIs erfolgt in der Regel zwischen dem 10. und 14. eines jeden Monats, obwohl es in seltenen Fällen auch länger dauern kann, zum Beispiel bei einer Umbasierung des Index auf ein neues Basisjahr. Es ist wichtig zu beachten, dass der VPI ein wichtiger Indikator für die Inflation in Deutschland ist und wichtige Informationen für Verbraucher, Investoren und die Zentralbank bereitstellt.
Bei der Anwendung von Indexmietverträgen wird die Mietanpassung auf der Grundlage des Verbraucherpreisindex berechnet. Üblicherweise wird zuerst der Prozentsatz ausgerechnet und auf eine Kommastelle gerundet. Auf Basis des gerundeten Prozentsatzes wird die erhöhte Miete berechnet. Gemäß einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Urteil des XII. Zivilsenats v. 7.11.2012 - XII ZR 41/11) ist die Berechnung der Mietanpassung mit einer Nachkommastelle ausreichend, um eine angemessene Genauigkeit zu gewährleisten. Dies trägt dazu bei, unnötige Komplexität und Scheingenauigkeit zu vermeiden und eine klare und verständliche Darstellung der Mietanpassung sicherzustellen.
Die neue Miete kann auch über folgende Formel (mathematisch genaue Berechnung) direkt berechnet werden:
Gemäß einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Urteil des VIII. Zivilsenats v. 22.11.2017, VIII ZR 291/16) ist die Berechnung der Mietanpassung auch ohne Angabe der prozentuale Veränderung zulässig. Der § 557b Abs. 3 BGB regelt die Anforderungen an die Erklärung einer Mieterhöhung bei Indexmieten. Laut diesem Paragraphen muss eine Mieterhöhung in Textform erklärt werden, wobei sowohl die Veränderung des Preisindexes als auch die neue Mietsumme bzw. die Erhöhung in einem Geldbetrag anzugeben sind. In dem Fall aus dem BGH Urteil wurde diese Anforderung erfüllt, da der Vermieter sowohl den Anfangs- als auch den aktuellen Index, die Höhe der Mieterhöhung und die künftig zu zahlende Kaltmiete inklusive Nebenkosten aufgeführt hatte. Im Gegensatz dazu stellt der zweite Punkt klar, dass laut herrschender Meinung in der Rechtsliteratur für eine wirksame Mieterhöhung bei Indexmieten nicht zusätzlich die prozentuale Veränderung, die sich aus den Indexdaten ergibt, angegeben werden muss. Dies ist eine Präzisierung, die über den Wortlaut des § 557b Abs. 3 BGB hinausgeht und laut überwiegender juristischer Auffassung nicht erforderlich ist.
Der VPI für Deutschland wird normalerweise alle fünf bis zehn Jahre auf ein neues Basisjahr umgestellt, um den Index an die aktuellen Verbrauchergewohnheiten und -bedürfnisse anzupassen. Dies führt zu einer Aktualisierung der Gewichtungen
der einzelnen Komponenten im Index und verbessert die Darstellung der Veränderungen der Verbraucherpreise. Es ist möglich, dass bei einer Umbasierung des VPIs eine kurzfristige Verzögerung bei der Veröffentlichung des Index eintritt, aber
dies hat keinen Einfluss auf die tatsächlichen Veränderungen der Verbraucherpreise.
Umstellung auf die Basis 2020:
Dabei werden die Ergebnisse ab Januar 2020 neu berechnet. Wegen dieser Umstellung wird der Verbraucherpreisindex für Januar 2023 erst am 22. Februar 2023 bekannt gegeben. Vorläufige Bundesergebnisse
wurden am 9. Februar 2023 vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht.